Gesetzlich Versicherte werden häufig nicht darüber informiert, dass Sie über das Kostenerstattungsverfahren in einer Privatpraxis behandelt werden können. Allerdings ist dies an bestimmte Bedingungen geknüpft die einen höheren Aufwand für den Versicherten und Therapeuten bedeuten. In den letzten Jahren ist ebenfalls zu beobachten, dass die Krankenkassen solche Anträge vermehrt ablehnen. Einige gesetzlichen Krankenkassen lehnen das Kostenerstattungsverfahren ab. Daher bieten kaum noch Praxen dieses Verfahren an. Ich setzte mich gerne für Sie ein und unterstütze Sie in diesem Antragsprozess.
Bevor wir ein Erstgespräch vereinbaren, bitte folgende Schritte und Hinweise beachten:
Rufen Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherung an und fragen nach den jeweiligen Bedingungen für das Kostenerstattungsverfahren nach. Welche Unterlagen werden von Ihnen oder mir von der Krankenkasse benötigt? Teilen Sie mir dies in Ihrer Kontaktaufnahme zu mir mit.
Was Ihre Krankenkasse vermutlich von Ihnen benötigen wird:
- Die Kontaktaufnahme von mehreren kassenzugelassenen Therapeuten*innen (Anrufe/Mails) mit Anfrage nach einem Therapieplatz.
Dokumentieren Sie die Absagen für einen Therapieplatz oder notieren Sie die Länge der Wartezeiten.
- Eventuell sollen Sie Kontakt aufnehmen zur TSS (Terminservicestelle Psychotherapie) und einen Termin bei kassenzugelassenen Kollegen*innen vereinbaren. Diese Therapeuten sollen Ihnen auf dem PTV-11 Formular eine zeitnahe Notwendigkeit zur Psychotherapie sowie keinen verfügbaren Therapieplatz bescheinigen.
Sie benötigen Durchhaltevermögen für den Antragsprozess. Mehr zum Thema Kostenerstattungsverfahren finden Sie z.B. hier.