Bannerbild | zur Startseite Bannerbild | zur Startseite
 

Kostenübernahme

Ich bin staatlich approbierte Psychologische Psychotherapeutin für tiefenpsychologisch orientierte Psychotherapie und im Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern eingetragen. Das bedeutet, dass ich Ihnen eine "staatlich anerkannte" Psychotherapie anbieten kann, welche evidenzgeprüfte Richtlinien umfasst.  
 

Ich halte keinen Kassensitz, sodass ich eine Privatpraxis führe. Was bedeutet das nun für gesetzlich und privat Versicherte sowie Selbstzahler?

Privat Versicherte

Wenn Sie privat versichert sind, ist eine Kostenübernahme durch Ihre private Krankenversicherung, die Beihilfestelle oder die Heilfürsorge, grundsätzlich möglich.


Anders als in anderen Bereichen sind die privat Versicherten in dem Bereich Psychotherapie häufig nicht „privilegiert“. Privat Versicherte stellen einen höheren „Verwaltungsaufwand“ für den Psychotherapeuten dar, weshalb die Therapieplatzsuche erschwert ist.


Zudem decken die Krankenkassen bei privat Versicherten meist deutlich weniger der Kosten ab, als bei den gesetzlich Versicherten. Das macht häufig zusätzliche Honorarvereinbarungen zwischen Therapeuten und Patienten notwendig. 


Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Kostenträger vor dem Erstgespräch über Ihre individuellen, tariflichen Vertragsbedingungen, da es leider sehr große Unterschiede gibt.


Zur Unterstützung können Sie sich gerne an diesem Leitfaden orientieren.

Gesetzlich Versicherte

Gesetzlich Versicherte werden häufig nicht darüber informiert, dass Sie über das Kostenerstattungsverfahren in einer Privatpraxis behandelt werden können. Allerdings ist dies an bestimmte Bedingungen geknüpft die einen höheren Aufwand für den Versicherten und Therapeuten bedeuten. In den letzten Jahren ist ebenfalls zu beobachten, dass die Krankenkassen solche Anträge vermehrt ablehnen. Daher bieten kaum noch Praxen dieses Verfahren an. Ich setzte mich gerne für Sie ein und unterstütze Sie in diesem Antragsprozess.


Bevor wir ein Erstgespräch hierfür vereinbaren, bitte folgende Schritte und Hinweise beachten:

  1. Bei Ihnen liegt eine gewisse Schwere der Erkrankung vor (z.B. Chronifizierung, Schweregrad der Symptome/Diagnose), wie bspw. bei Persönlichkeitsstörungen und Traumastörungen. 
     
  2. Sie haben über die TSS (Terminservicestelle Psychotherapie) einen Termin bei kassenzugelassenen Kollegen*innen vereinbart. Wenn diese Ihnen auf dem PTV-11 Formular eine zeitnahe Notwendigkeit zur Psychotherapie sowie keinen verfügbaren Therapieplatz bescheinigen, dann folgt 
     
  3. die Kontaktaufnahme zu ca. 10 weiteren kassenzugelassenen Therapeuten*innen (Anrufe/Mails) mit dem Anliegen der Kostenerstattung in einer Privatpraxis. Dokumentieren Sie die Absagen für einen Therapieplatz (erneute Erstgespräche bzw. Probatorik werden nicht benötigt!) oder notieren die Länge der Wartezeiten
     

Sie benötigen Motivation, Bereitschaft und Durchhaltevermögen für den Antragsprozess. Mehr zum Thema Kostenerstattungsverfahren finden Sie z.B. hier.

Selbstzahler

Sie können die Kosten für die Psychotherapie selbst zahlen. Dabei orientiere ich mich an der gesetzlichen Gebührenordnung für Ärzt*innen/Psychotherapeut*innen (GOÄ/GOP). 


Mögliche Gründe für die Selbstzahlung:

  • Keine Formalitäten mit den Krankenkassen
  • Keine Einschränkungen durch Krankenkasse in Bezug auf Dauer und Umfang der Therapie
  • Verkürzte Wartezeiten
  • Ihre Behandlung und Ihre Diagnose werden bei keinem Kostenträger dokumentiert Von einer privat finanzierten Psychotherapie wissen nur Sie und Ihre Therapeutin.
  • Es entstehen keine negativen Effekte beim Abschluss neuer Versicherungen (z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung, Lebensversicherung, neue Krankenversicherung)
  • Einer möglichen Verbeamtung steht nichts im Wege
  • Die Kosten lassen sich als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzen

Gerne können Sie mich auch bzgl. einer Online-Psychotherapie per Video auf Selbstzahlerbasis ansprechen.

Nadine-009